| Wiederkehrende Prüfung |
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Sie sind eine Stadtverwaltung:
Sie sind Eigentümer eines Sonderbau und haben einen Termin zur Wiederkehrenden Prüfung Ihres Objektes erhalten:
Nähere Infos werden im Rahmen eines persönlichen Gespräches vermittelt. Auszug aus: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW) Vom 24. November 2009
Teil 2 Wiederkehrende Prüfungen § 10 Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörde
(1) ¹Die Bauaufsichtsbehörde hat 1. in Zeitabständen von höchstens 3 Jahren a) Verkaufsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung und b) Versammlungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung und 2. in Zeitabständen von höchstens 6 Jahren a) Krankenhäuser, b) Beherbergungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung mit mehr als 60 Betten, c) Hochhäuser mit mehr als 60 m Höhe, d) Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung, e) allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unter- richtung Erwachsener dienen, f) Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen von mehr als insgesamt 1600 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude und g) Kindergärten und Horte mit mehr als 4 Gruppen zu prüfen. ²Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die Prüfungen der technischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. ³Der für die Brandschau zuständigen Behörde ist Gelegenheit zur Teilnahme an den Prüfungen zu geben. ⁴Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden baulichen Anlagen sind
die Sätze 1 bis 3 anzuwenden. (2) Bei baulichen Anlagen und Räumen des Bundes, des Landes und der Landschaftsverbände hat die zuständige Baudienststelle die Pflichten nach Absatz 1.
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Wir stellen Ihnen das erforderliche Personal zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen gemäß PrüfVO NRW bzw. BauO NRW zur Verfügung. Da es sich um eine ordinäre Aufgabe der Kommune handelt ist es erforderlich die Durchführung auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages in Auftrag zu geben. Weitere Infos können Sie gerne im Rahmen eines Gespräches erhalten.
Wir unterstützen Sie in der Vorbereitungsphase auf die Prüfung, bei der Prüfung und im Anschluss an die Prüfung.

