| Brandsicherheitswachdienst |
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Ihnen wurde eine Brandsicherheitswache auferlegt?
Sie dürfen diese auch selbst stellen. Die Stadt geht generell davon aus, dass Sie durch die örtliche Feuerwehr gestellt werden soll / muss. Als Veranstalter dürfen Sie eine Brandsicherheitswache auch eigenständig stellen. Wir verfügen über entsprechende ausgebildetes Personal und machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
(1) Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt. (2) Ist der Veranstalter in der Lage; eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat Ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache. (3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.
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Auszug FSHG § 7:

