Ausbildung von Brandschutzhelfern PDF Drucken E-Mail

Die Ausbildungsinhalte der Brandschutzhelferausbildung sind in Deutschland nicht klar in Form von Gesetzen und / oder Vorschriften geregelt. Die Inhalte der Ausbildung werden entweder durch die Ordnungsbehörde bzw. die zuständige Brandschutzdienststelle festgelegt oder können frei im Ermessen des Betriebes festgelegt werden.

Wir lassen umfangreiche Erfahrungswerte - die wir über Jahre hinweg gesammelt haben - in die Ausbildung einfließen. Die Veranstaltung und die Vorbereitungen (Abstimmungsgespräche) werden von ausgebildeten Feuerwehrangehörigen bzw. einem Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz durchgeführt.

Ausbildungsinhalte belaufen sich hier vor allem auf:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Vorbeugender-, Abwehrender-, Betrieblicher- und Organisatorischer Brandschutz
  • Aufgaben und Pflichten der Brandschutzhelfers
  • Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
  • Aufgabe und Pflichten des Evakuirungshelfers
  • Aufgaben und Pflichten des betrieblichen Ersthelfers
  • Physikalische Grundlagen des Brennens (stoffliche und energetische Voraussetzungen)
  • Löschmittel und Ihre Löschwirkung
  • Der Notruf
  • Die Brandbekämpfung
  • Bedienen von Löschgeräten / Brandschutzeinrichtungen
  • Praktisches Training zum Umgang mit Handfeuerlöschern
Die Ausbildungsinhalte sind generell für einen Unterrichtstag (8 Stunden) ausgerichtet. Nach Abstimmung können die Ausbildungsinhalte ebenso komprimiert bzw. in einer gekürzten Fassung vermittelt werden.
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