| Ausbildung von Brandschutzhelfern |
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Die Ausbildungsinhalte der Brandschutzhelferausbildung sind in Deutschland nicht klar in Form von Gesetzen und / oder Vorschriften geregelt. Die Inhalte der Ausbildung werden entweder durch die Ordnungsbehörde bzw. die zuständige Brandschutzdienststelle festgelegt oder können frei im Ermessen des Betriebes festgelegt werden. Wir lassen umfangreiche Erfahrungswerte - die wir über Jahre hinweg gesammelt haben - in die Ausbildung einfließen. Die Veranstaltung und die Vorbereitungen (Abstimmungsgespräche) werden von ausgebildeten Feuerwehrangehörigen bzw. einem Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz durchgeführt. Ausbildungsinhalte belaufen sich hier vor allem auf:
Die Ausbildungsinhalte sind generell für einen Unterrichtstag (8 Stunden) ausgerichtet. Nach Abstimmung können die Ausbildungsinhalte ebenso komprimiert bzw. in einer gekürzten Fassung vermittelt werden.
Kontaktieren Sie uns für Ihr individuelles Angebot.
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