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Beschäftigen Sie Brandschutzhelfer?
Als Unternehmer sind sie verpflichtet eine ausreichende Anzahl Brandschutzhelfer zu beschäftigen. Die gesetzliche Notwendigkeit leitet sich aus dem Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), sowie den Regeln und Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A1, BGI 560 und BGR 133 ) ab.
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