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Ausbildung von Brandschutzbeauftragten |
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Die Tätigkeit "Brandschutzbeauftragter" ist bis jetzt in der Richtlinie 12/09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), so wie in einer Richtlinie der Berufsgenossenschaft (BGI 847) behandelt worden.
Beide Richtlinien sind nicht verbindlich.....!
Die Ausbildungsinhalte variieren stark; genauso wie die Preise für die Ausbildung.
Im Rahmen der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeuaftragten
- Ursachen für Brände und Explosionen, Gegenmaßnahmen
- Experimentiervortrag Grundlagen der Verbrennung
- Vorbeugender Brandschutz: technisch, baulich und organisatorisch
- Besondere Brandrisiken im Unternehmen
- Fallbeispielbetrachtung
- Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz nach den VdS Vorgaben
- Abwehrender Brandschutz
- Alarmplan
- Feuerwehreinsatzplan
- Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, allgemeiner Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- Erste Hilfe bei Brand und Explosion
- Brandschutz im Lager, an Produktionsanlagen, bei Bauarbeiten
- Brennbare Gase, Metallbrände, Schweißen
- Richtiges Löschen
- Löschtechnik und Löschtaktik
- Auswahl und Umgang mit Handfeuerlöschern
- Planung und Durchführung von Brandschutzübungen
- Ablauf- und Organisationspläne für den Brandschutz
- Persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz
- Praxistraining: Brandschutzbegehung in einem Unternehmen
- Erfahrungsaustausch und Diskussion
- Schriftliche Abschlussprüfung
Die Kosten sind abhängig von der Teilnehmerzahl. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
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