Ausbildung von Brandschutzbeauftragten PDF Drucken E-Mail

Die Tätigkeit "Brandschutzbeauftragter" ist bis jetzt in der Richtlinie 12/09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), so wie in einer Richtlinie der Berufsgenossenschaft (BGI 847) behandelt worden.

Beide Richtlinien sind nicht verbindlich.....!

Die Ausbildungsinhalte variieren stark; genauso wie die Preise für die Ausbildung.

Im Rahmen der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

 

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeuaftragten
  • Ursachen für Brände und Explosionen, Gegenmaßnahmen
  • Experimentiervortrag Grundlagen der Verbrennung
  • Vorbeugender Brandschutz: technisch, baulich und organisatorisch
  • Besondere Brandrisiken im Unternehmen
  • Fallbeispielbetrachtung
  • Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz nach den VdS Vorgaben
  • Abwehrender Brandschutz
  • Alarmplan
  • Feuerwehreinsatzplan
  • Flucht- und Rettungswege
  • Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, allgemeiner Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
  • Erste Hilfe bei Brand und Explosion
  • Brandschutz im Lager, an Produktionsanlagen, bei Bauarbeiten
  • Brennbare Gase, Metallbrände, Schweißen
  • Richtiges Löschen
  • Löschtechnik und Löschtaktik
  • Auswahl und Umgang mit Handfeuerlöschern
  • Planung und Durchführung von Brandschutzübungen
  • Ablauf- und Organisationspläne für den Brandschutz
  • Persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz
  • Praxistraining: Brandschutzbegehung in einem Unternehmen
  • Erfahrungsaustausch und Diskussion
  • Schriftliche Abschlussprüfung
Die Kosten sind abhängig von der Teilnehmerzahl. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.