Brandschutzbeauftragte(r) PDF Drucken E-Mail
Die Brandschutzbeauftragte / der Brandschutzbeauftragte soll Brand- und Explosionsgefahren im Betrieb erkennen, beurteilen und in Absprache mit den Führungskräften dafür sorgen, dass Gefahren beseitigt und mögliche Gefahren möglichst gering gehalten werden.

Brand- und Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen ist dann komplett und effektiv, wenn die baulichen und technischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und die organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen realisiert wurden. Wenn nicht bereits durch die Behörde oder den Sachversicherer (Feuerversicherung) gefordert, ist die Bestellung einer Person (Brandschutzbeauftragte(r)) eine wichtige betriebliche Maßnahme. Die Berufsgenossenschaften und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) schlagen die Bestellung einer Brandschutzbeauftragten / eines Brandschutzbeauftragten ebenfalls vor.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten sind so umfangreich und komplex, dass eine fachspezifische Ausbildung erforderlich ist.