| Durchführung Brandschau |
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Die Durchführung der Brandschau gemäß § 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ist Aufgabe der Gemeinden, Kommunen bzw. Städten.
Die Personal-, Ausbildungs- und Weiterbildungskosten werden so minimiert ohne die Pflichtaufgaben zu vernachlässigen. Kontaktieren Sie uns zwecks eines informativen Gespräches. |




Wir führen auf Wunsch gemäß Weisung und Im Auftrag auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages die Brandschau durch und liefern ein Mängelprotokoll zur weiteren Bearbeitung.


