Durchführung Brandschau PDF Drucken E-Mail

Die Durchführung der Brandschau gemäß § 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ist Aufgabe der Gemeinden, Kommunen bzw. Städten.

Wir führen auf Wunsch gemäß Weisung und Im Auftrag auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages die Brandschau durch und liefern ein Mängelprotokoll zur weiteren Bearbeitung.

Die Personal-, Ausbildungs- und Weiterbildungskosten werden so minimiert ohne die Pflichtaufgaben zu vernachlässigen.

Kontaktieren Sie uns zwecks eines informativen Gespräches.